1. Erforschen und Aufzeigen arbeitsbedingter gesundheitlicher Gefährdungen und Erkrankungen, um daraus Maßnahmen für eine effektive Prävention abzuleiten
2. Förderung und Weiterentwicklung der betrieblichen Gesundheitsförderung
3. Mitwirkung bei der Gestaltung der Weiterbildung zum Facharzt / zur Fachärztin für Arbeitsmedizin
4. Durchführung von Weiterbildungsveranstaltungen für ärztliche und nichtärztliche Zielgruppen.